Zahlreiche Förderprogramme des Bundes für die energetische Sanierung oder Teilmodernisierung von Wohngebäuden werden seit Jahren mit Millionenbeträgen gefördert. Städte und Gemeinden haben sich angeschlossen und belohnen den modernisierungswilligen Hausbesitzer.
Je nach Umfang der Maßnahme können Sie zinsgünstige Darlehen mit attraktivem Tilgungszuschuss erhalten.
. . . dass der Austausch von Fenstern, die Dämmung der Kellerdecke oder die Erneuerung des Daches mit mindestens 15% der Investitionskosten gefördert wird?
. . . dass der Austausch einer alten Öl- oder Gasheizung großzügig gefördert wird?
Dabei sind viele Förderprogramme untereinander kombinierbar, so dass die mögliche Förderhöhe maximiert werden kann. Eine Energieberatung wird staatlich gefördert, und eine fachmännische Baubegleitung zur Unterstützung des Bauherren während der Sanierungsphase wird mit 50% der Kosten bezuschusst.
Es gelten folgende Zuschussbeträge für Vor-Ort -Beratungen (ISFP):
Es wird ein Zuschuss in Höhe von 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 850 Euro bei Wohnhäusern ab mindestens drei Wohneinheiten gewährt.
Zuschuss in Höhe von 250 Euro für zusätzliche Erläuterungen eines Energieberatungsberichts (ISFP) in Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratsitzung.
Zulassungen
BAFA Berater #122206 dena Energieberater #681149 Mitglied im DEN e.V. Energieeffizienz-Experte (KFW)