Energie Agentur Wolfram Faecke

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Energieeffizienz wird belohnt


Zahlreiche Förderprogramme des Bundes für die energetische Sanierung oder Teilmodernisierung von Wohngebäuden werden seit Jahren mit Millionenbeträgen gefördert. Städte und Gemeinden haben sich angeschlossen und belohnen den modernisierungswilligen Hausbesitzer.

Je nach Umfang der Maßnahme können Sie zinsgünstige Darlehen erhalten oder Investitionszuschüsse von bis zu 40 % (max. 48.000 € je Wohneinheit).

Haben Sie gewußt . . .

. . . dass der Austausch von Fenstern, die Dämmung der Kellerdecke oder die Erneuerung des Daches mit 20% der Investitionskosten gefördert wird?

. . . dass der Austausch einer alten Ölheizung mit bis zu 45% finanziell unterstützt wird?

Dabei sind viele Förderprogramme untereinander kombinierbar, so dass die mögliche Förderhöhe maximiert werden kann. Eine Energieberatung wird staatlich gefördert, und eine fachmännische Baubegleitung zur Unterstützung des Bauherren während der Sanierungsphase wird mit 50% der Kosten bezuschusst.

Seit Februar 2020 gelten neue Zuschussbeträge für Vor-Ort -Beratungen

Es wird ein Zuschuss in Höhe von 80% des zuwendungsfähigen Beratungshonorars, maximal 1.300 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 1.700 bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten gewährt.

Zuschuss  in Höhe von 500 Euro für zusätzliche Erläuterungen eines Energieberatungsberichts in Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratsitzung.

Zulassungen

BAFA Berater #122206 dena Energieberater #681149 Mitglied im DEN e.V. Energieeffizienz-Experte (KFW)